Neue Regelungen nach dem 31.12.2026
Was lange nach einer fernen Vorgabe klang, rückt nun unmittelbar näher: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen
in Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Warmwasserversorgung sämtliche Erfassungsgeräte fernablesbar sein.
Das betrifft sowohl Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) sowie auch elektronsiche
Heizkostenverteiler (HKV-E) an den Heizkörpern als auch Wärmezähler und Warm- und Kaltwasserzähler.
Grundlage dafür ist die Heizkostenverordnung §5.
Weitere Änderung ist die UVI. Was bedeutet UVI?
UVI steht für unterjährige Verbrauchsinformation. Sie informiert Mieter regelmäßig, in der Regel monatlich
über ihren aktuellen Verbrauch für Heizung und Warmwasser. Dadurch können sie ihren Energieverbrauch
besser nachvollziehen und frühzeitig erkennen, ob sich ihr Verbrauch verändert.
Die unterjährige Verbrauchsinformation ist Teil der Vorgaben der Heizkostenverordnung
und soll dazu beitragen, Energie zu sparen und Kosten besser im Blick zu behalten.
BÜRO FÜR WÄRMEMESSTECHNIK
Heizkostenabrechnungen
(für alle Systeme)
Heizkostenverteiler
(FUNK-EED)
Wärme- und Wasserzähler
(in Kooperation)
Betriebskostenabrechnungen
(Mietnebenkosten)
Rauchwarnmelder
(Montage & Wartung)
Energieausweis
(in Kooperation)



